Folgenschwerer Zimmerbrand am Luise-Kiesselbach-Platz

Eine Tote und ein verletzter Feuerwehrbeamter sind die Bilanz eines folgenschweren Feuers in einem Sendlinger Appartement.

Nr. Datum Uhrzeit Ort Meldung Einsatzart Abt.
1 21.03.2003 19:16 Luise-Kiesselbach-Platz Zimmerbrand Mittelfeuer SE

Aus noch nicht endgültig geklärter Ursache geriet das Mobiliar der im ersten Obergeschoss liegenden, ca. 20 m² großen Einzimmerwohnung in Brand. Der erste vordringende Rettungstrupp entdeckte die im Bett liegende 44-jährige Mieterin. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät, sie war bereits ihren schweren Verletzungen erlegen.

Die Einsatzkräfte der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr bekämpften den Brand über zwei Angriffswege. Ein Trupp unter schwerem Atemschutz war über das Treppenhaus des viergeschossigen Wohn- und Geschäftshauses vorgegangen. Parallel stieg ein weiterer Löschtrupp über eine tragbare Leiter vom Hinterhof aus zur Brandwohnung auf. Dabei brach ein 33-jähriger Brandmeister durch eine Lichtkuppel und stürzte fünf Meter tief in die Tiefgarage des Anwesens ab. Der Feuerwehrmann zog sich einen Bruch am Unterarm und schwere Prellungen zu. Nach der Erstversorgung durch den Feuerwehr-Notarzt Südwest wurde der Kollege zur weiteren Untersuchung und Behandlung in eine Münchner Klinik gebracht.

Die Anwohnerin einer Nachbarwohnung erlitt eine leichte Rauchvergiftung. Feuerwehr-Rettungsassistenten versorgten die Frau ambulant. Insgesamt suchten Feuerwehrleute 28 Wohnungen nach gefährdeten oder verletzten Personen ab. Der entstandene Schaden beläuft sich nach ersten Angaben auf 100.000 Euro.

Die Brandfahndung der Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Brandausbruchstelle konnte im Bereich des Bettes der Verstorbenen lokalisiert werden. Die Wohnung der Frau war total vermüllt. Nach bisherigen Erkenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass der Brand durch die Frau entweder durch eine vergessene Kerze oder durch unvorsichtigen Umgang mit einem Rauchzeugrest (Zigaretten oder ähnliches) selbst verursacht worden ist. Die in der Brandwohnung aufgefundene tote Person konnte zwischenzeitlich zweifelsfrei als die Wohnungsinhaberin identifiziert werden.